Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte oder Flächennutzungsplan online beantragen
Beantragen Sie Ihre gewünschten Dokumente für Ihre Immobilie bzw. Ihr Grundstück online. Seien Sie frei von Öffnungszeiten oder behördlichen Terminvorgaben.
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Die Onlinebeantragung von grundsteuerrelevanten Dokumenten ist Teil des ganzheitlichen digitalen Grundsteuerprozesses von GrundsteuerDigital. Neben der digitalen Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärungen auf der GrundsteuerDigital Plattform, haben Sie hier die Möglichkeit fehlende Dokumente einfach und schnell online zu beantragen. Neben dem Grundbuchauszug können Sie auch folgende Dokumente online beantragen: Liegenschaftskarte, Altlastenauskunft, Baulastenauskunft und Flächennutzungsplan.
Wenn alle erforderlichen Daten korrekt angegeben und die entsprechenden Dokumente hochgeladen wurden, beträgt die Lieferzeit für unsere Produkte wie folgt:
Die Bearbeitungszeit bei Teillieferungen ist analog zu der bei Einzelbestellungen. Steht ein Produkt der Bestellung bereit, wird dieses direkt geliefert.
Sind für ein Grundstück / Eigentümer mehrere Grundbuchblätter vorhanden, so muss für jedes Grundbuchblatt eine separate Bestellung durchgeführt werden.
Pro Bestellung kann nur ein Grundbuchblatt angegeben bzw. abgerufen werden.
Privatperson | Steuerberater | Unternehmen |
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Verpflichtende Festellung von: – Nachname und Vorname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift |
Verpflichtende Festellung von: – Bevollmächtigung des StB durch den Eigentümer – Legimation des Eigentümers – Vor- und Nachname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift – Legimation StB – Vor- und Nachname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift |
Verpflichtende Festellung von: – Firmen-/Vereinsdaten a. Firma/Verein b. Name oder Bezeichnung c. Rechtsform d. Registernummer (soweit vorhanden) e. Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung f. Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter – Vertretungsorgan/gesetzlicher Vertreter a. Name (d.h. Nachname und mindestens ein Vorname) b. Geburtsort c. Geburtsdatum d. Staatsangehörigkeit e. Anschrift |
Legitimation durch: – Personalausweis (Vorderseite reicht) – Reisepass (Datenkarte) |
Legitimation durch: – Vollmacht “Dokumentenabruf” Eine vom Eigentümer unterschriebene Vollmacht (Formatvorlage steht zur Verfügung) – Personalausweis StB – Personalausweis des Eigentümers |
Legitimation durch: – Registerauszug (Ausnahme: Bei einer GbR erfolgt die Legitimation über den Gesellschaftervertrag) – PA des im Register-Auszug benannten Vertretungsberechtigten – Vollmacht des Vertretungsberechtigten gem. Register-Auszug -> Antragsteller – Kopie Personalausweis/Reisepass (nur Voderseite) des Antragstellers (=Besteller) |
Privatperson | Steuerberater | Unternehmen |
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Verpflichtende Festellung von: – Nachname und Vorname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift |
Verpflichtende Festellung von: – Bevollmächtigung des StB durch den Eigentümer – Legimation des Eigentümers – Vor- und Nachname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift – Legimation StB – Vor- und Nachname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift |
Verpflichtende Festellung von: – Firmen-/Vereinsdaten a. Firma/Verein b. Name oder Bezeichnung c. Rechtsform d. Registernummer (soweit vorhanden) e. Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung f. Mitglieder des Vertretungs- organs oder der gesetzlichen Vertreter – Vertretungsorgan/gesetzlicher Vertreter a. Name (d.h. Nachname und mindestens ein Vorname) b. Geburtsort c. Geburtsdatum d. Staatsangehörigkeit e. Anschrift |
Legitimation durch: – Personalausweis (Vorderseite reicht) – Reisepass (Datenkarte) |
Legitimation durch: – Vollmacht ”Dokumentenabruf” Eine vom Eigentümer unterschriebene Vollmacht (Formatvorlage steht zur Verfügung) – Personalausweis StB – Personalausweis des Eigentümers |
Legitimation durch: – Registerauszug (Ausnahme: Bei einer GbR erfolgt die Legitimation über den Gesellschaftervertrag) – PA des im Register-Auszug benannten Vertretungsberechtigten – Vollmacht des Vertretungsberechtigten gem. Register-Auszug -> Antragsteller – Kopie Personalausweis/ Reisepass (nur Voderseite) des Antragstellers (=Besteller) |
Privatperson |
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Verpflichtende Festellung von: – Nachname und Vorname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift |
Legitimation durch: – Personalausweis (Vorderseite reicht) – Reisepass (Datenkarte) |
Steuerberater |
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Verpflichtende Festellung von: – Bevollmächtigung des StB durch den Eigentümer – Legimation des Eigentümers – Vor- und Nachname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift – Legimation StB – Vor- und Nachname – Geburtsort – Geburtsdatum – Staatsangehörigkeit – Anschrift |
Legitimation durch: – Vollmacht “Dokumentenabruf” Eine vom Eigentümer unterschriebene Vollmacht (Formatvorlage steht zur Verfügung) – Personalausweis StB – Personalausweis des Eigentümers |
Unternehmen |
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Verpflichtende Festellung von: – Firmen-/Vereinsdaten a. Firma/Verein b. Name oder Bezeichnung c. Rechtsform d. Registernummer (soweit vorhanden) e. Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung f. Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter – Vertretungsorgan/gesetzlicher Vertreter a. Name (d.h. Nachname und mindestens ein Vorname) b. Geburtsort c. Geburtsdatum d. Staatsangehörigkeit e. Anschrift |
Legitimation durch: – Registerauszug (Ausnahme: Bei einer GbR erfolgt die Legitimation über den Gesellschaftervertrag) – PA des im Register-Auszug benannten Vertretungsberechtigten – Vollmacht des Vertretungsberechtigten gem. Register-Auszug -> Antragsteller – Kopie Personalausweis/Reisepass (nur Voderseite) des Antragstellers (=Besteller) |
Sie erhalten die bestellten Dokumente grundsätzlich immer an die durch Sie hinterlegte E-Mail-Adresse.
Mit Übergabe der bestellten Dokumente an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt die Leistungserfüllung; die Bestellung ist mit Lieferung abgeschlossen. Zusätzlich stehen Ihnen die Dokumente im Dashboard informatorisch 12 Monate zur Verfügung und können in diesem Zeitraum jederzeit durch Sie abgerufen werden.
Durch das Grundsteuerreformgesetz werden Eigentümer von inländischem Grundbesitz zu einer Neubewertung ihres Besitzes im Jahr 2022 verpflichtet.
Das Finanzamt fordert Betroffene zu einer befristeten Einreichung einer Feststellungserklärung auf. Mit GrundsteuerDigital führen Sie die verpflichtende Neubewertung in wenigen Schritten komplett digital durch.
Und hier können Sie alle nötigen Dokumente beantragen!